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WaffenPsychologische
Gutachten in Kärnten

Waffenpsychologische Gutachten für Waffenbesitzkarte (WBK) und Waffenpass

Als gerichtlich zertifizierte Sachverständige und beim Bundesministerium für Inneres eingetragene Gutachterin erstelle ich waffenpsychologische Gutachten für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses.

Gemäß dem geltenden Waffengesetz (§ 41 WaffG) wird von der Behörde für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses ein waffenpsychologisches Gutachten hinsichtlich der Verlässlichkeit erforderlich. Damit soll sichergestellt werden, dass AntragstellerInnen insbesondere unter psychischer Belastung nicht dazu neigen, mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder diese leichtfertig zu verwenden.


Waffenpsychologische Gutachten in Klagenfurt

Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte („Waffenschein“) oder einen Waffenpass beantragen möchten, gilt es bereits vorab, auf wichtige Punkte hinzuweisen. 

Als beim Bundesministerium für Inneres eingetragene Gutachterin möchte ich Ihnen gerne erläutern, mit welchen Begriffen Sie im Laufe einer gesetzlich vorgeschriebenen waffenpsychologischen Untersuchung konfrontiert sein werden.


Waffenbesitzkarte – Waffenpass

Grundsätzlich ist zwischen einer Waffenbesitzkarte und einem Waffenpass zu unterscheiden. Die Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen der Kategorie B. Dazu zählen insbesondere Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen. Der Waffenpass berechtigt darüber hinaus auch zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B, also zum „Bei-sich-Tragen“ außerhalb der eigenen Wohnräume, Betriebsräume oder eingefriedeten Liegenschaften.

Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass beantragen möchten, bin ich Ihre Ansprechpartnerin für die Erstellung eines waffenpsychologischen Gutachtens in Klagenfurt, St. Veit an der Glan und in Weiz.

 

Grundvoraussetzung für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte

Für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen der Kategorie B (insbesondere Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen) ist ein waffenpsychologisches Gutachten hinsichtlich der Verlässlichkeit gesetzlich vorgeschrieben. Dieses Gutachten dient der Beurteilung, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses erfüllt sind.

Zur Beurteilung der Verlässlichkeit führe ich waffenpsychologische Gutachten in Klagenfurt, St. Veit an der Glan und in Weiz durch.

 

Grundvoraussetzung für den Erwerb eines Waffenpasses

Für den Erwerb eines Waffenpasses ist ein waffenpsychologisches Gutachten hinsichtlich der Verlässlichkeit gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist erforderlich, wenn Sie eine Schusswaffe der Kategorie B (insbesondere Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen) nicht nur erwerben und besitzen, sondern auch führen möchten (das heißt außerhalb der eigenen Wohnräume, Betriebsräume oder eingefriedeten Liegenschaften bei sich tragen).

Für die Erstellung eines waffenpsychologischen Gutachtens in Klagenfurt, St. Veit an der Glan und in Weiz bin ich Ihre Ansprechpartnerin.

 

Waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung

Eine waffenpsychologische Untersuchung, umgangssprachlich auch „Waffentestung“ oder „Waffengutachten“ genannt, gibt Aufschluss darüber, ob die Antragstellerin oder der Antragsteller dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden.

Die Beurteilung der waffenpsychologischen Verlässlichkeit darf ausschließlich von beim Bundesministerium für Inneres eingetragenen GutachterInnen durchgeführt werden und ist eine notwendige Voraussetzung für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses.

 

Wo findet eine waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung statt?

Als beim Bundesministerium für Inneres eingetragene Gutachterin werden waffenpsychologische Gutachten gemäß § 41 WaffG in Verbindung mit der 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung in meinen Praxisräumen in Klagenfurt, St. Veit an der Glan und Weiz erstellt.

 

Dauer einer waffenpsychologischen Begutachtung

Der Ablauf der waffenpsychologischen Begutachtung ist gesetzlich genau geregelt. Dementsprechend besteht die Erstellung eines waffenpsychologischen Gutachtens aus einem Vorgespräch, psychologischen Testverfahren sowie einem anschließenden Explorationsgespräch.

Die Begutachtung findet ausschließlich im persönlichen Einzelsetting statt und folgt der gesetzlich vorgegebenen Reihenfolge. Im Rahmen der Begutachtung werden mehrere psychologische Testverfahren und Fragebögen durchgeführt, um die waffenpsychologische Verlässlichkeit sorgfältig beurteilen zu können.

Die Gesamtdauer der waffenpsychologischen Verlässlichkeitsprüfung beträgt in der Regel etwa zwei Stunden. Auf Basis der Begutachtung sind das klinisch-psychologische Gutachten und die Mitteilung an die zuständige Behörde (Ergebnis gemäß § 41 Abs. 1 Waffengesetz 1996 (WaffG)) verpflichtend zu erstellen.

Kosten der waffenpsychologischen Untersuchung

Die Kosten für die waffenpsychologische Begutachtung richten sich nach dem gesetzlich festgelegten Entgelt gemäß § 41 WaffG in Verbindung mit der 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung.

Gesetzliche Grundlagen: Verlässlichkeit gemäß Waffengesetz 1996 (WaffG) in der geltenden Fassung, zuletzt geändert am 15. April 2026

Bitte informieren Sie sich vorab im Informationsblatt darüber, wann eine Person im Sinne des Waffengesetzes als verlässlich gilt und unter welchen Voraussetzungen die waffenrechtliche Verlässlichkeit ausgeschlossen sein kann.


Das Informationsblatt gibt Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses.

 

 

Ich kann Ihnen gerne sofort einen Termin für Ihr waffenpsychologisches Gutachten anbieten.

Sollten Sie noch Fragen zu den Themen Waffenbesitzkarte, Waffenpass, waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung, waffenpsychologische Untersuchung oder waffenpsychologische Gutachten in Klagenfurt, St. Veit an der Glan oder in Weiz haben, erhalten Sie gerne alle Informationen von mir persönlich unter untenstehender Telefonnummeroder per E-Mail.

Gerne können Sie mich per Anruf oder E-Mail kontaktieren!

Palais Sterneck
Sterneckstraße 19
9020 Klagenfurt

Villacher Straße 48
9300 St. Veit / Glan

Bürgerstraße 40/5
8160 Weiz

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